Hygiene- und Schutzkonzept der Skischule Harz / Pläschke zur Covid-19-Pandemie

(… auf Basis des Hygiene- und Schutzkonzeptes vom Deutschen Skilehrerverband)

 

  1. Grundsatz

Der Sport (Wintersport) ist gesamtgesellschaftlich fest verankert. Er gibt Halt, Motivation, Perspektive, Zuversicht, Emotionen und vielen Menschen in Deutschland auch einen Arbeitsplatz. Sport hilft bei der psychischen und körperlichen Alltagsbewältigung, stärkt die Abwehrkräfte und erhöht das eigene Energieniveau. Dabei spielt die sportliche Betätigung in der Natur eine entscheidende Rolle, da zur körperlichen und geistigen Bewegung der Aufenthalt an der frischen Luft hinzukommt und sich positiv auf den Menschen auswirkt. Sport und Bewegung in der (winterlichen) Natur erleichtern das Einhalten von Distanzregeln und reduziert das Infektionsrisiko.

 

  1. Zielsetzung

Die Skischule Harz / Pläschke möchte dafür sorgen, dass Schneesport-Aktivitäten in Zeiten der Covid-19- Pandemie möglich sind. Um dies zu gewährleisten, haben wir bestimmte Voraussetzungen und Regeln definiert, deren Umsetzung und Einhaltung kontrolliert werden, damit wir alle mit Freude und positiven Emotionen diesen wunderbaren Sport in der Natur ausüben können. Unser Ziel ist es, durch Umsicht, Vorsicht und klare Vorgaben, Infektionen im Rahmen von Schneesportkursen zu verhindern. Wir werden das Gäste- und Lehrkräfte-Management so praktizieren, dass die entsprechenden Kontaktpersonen im Falle einer nachgewiesenen Infektion nachvollzogen und an die zuständigen Behörden weitergegeben werden können. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang unseren Gästen, die Corona-Warn-App der deutschen Bundesregierung zu nutzen.

 

  1. Regeln für die Ausschreibung von Schneesportangeboten

Die Gäste werden im Zusammenhang mit der Ausschreibung bereits über das Hygiene- und Schutzkonzept der Skischule Harz / Pläschke  informiert. Die Lehrkräfte werden im Rahmen der Vorbereitung auf den Winter über das Hygiene- und Schutzkonzept informiert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden angepasst, wie z. B. die Verpflichtung zur Einhaltung geltender Abstands- und Hygieneregeln (Sonderregelungen bei Kindern), Ausschluss von der Teilnahme an Kursen bei vorliegender Infektion bzw. Symptomen und Absage bzw. Abbruch von Kursen durch die Schneesportschule. Die Gäste sind verpflichtet, die Schneesportschule umgehend und wahrheitsgemäß über das Auftreten von Symptomen oder einer Covid-19 Infektion zu informieren.

 

  1. Regeln und Bestätigungen bei der Anmeldung zu unseren Schneesportangeboten/-kursen

Jeder Gast muss vor Kursantritt seinen Namen und seine Telefonnummer im Skischulbüro abgeben. Dadurch können im Falle einer Infektion die Kontaktpersonen an die zuständigen Behörden weitergegeben werden. Die Daten zur Kontaktverfolgung werden nach 4 Wochen gelöscht. Gäste dürfen nur in einem gesunden körperlichen Zustand an Angeboten der Skischule teilnehmen. Bei Covid-19 auftretenden Symptomen, sowie bei einer Covid-19 Infizierung ist die Teilnahme untersagt. Gäste, die aus sog. „Risikogebieten“ (gemäß aktueller Liste des RKI) anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona- infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen.

 

  1. Regeln zur Organisation von Schneesportkursen

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz werden wir optimal nach unseren Gegebenheiten einhalten. Die bekannten Abstandsregeln von mindestens 1,5 m versuchen wir bei Schneesport- kursen wenn möglich einzuhalten. Falls der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, muss von den Gästen und den Lehrkräften ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bei der Betreuung sowie dem Unterrichten von Kindern ist es etwas schwieriger, die Abstände einzuhalten. Aus der Erfahrung ist es weder möglich noch sinnvoll, das Einhalten von Abstandsregeln vor allem bei Kindern im Kindergartenalter einzufordern. Falls der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sollte von den Lehrkräften und Kindern ab 6 Jahren ein Mund-Nasen- Schutz getragen werden. Als weitere Schutzmaßnahme wird der Lehrer den nahen Blickkontakt vermeiden und sich, zum Beispiel beim Aufhelfen nach einem Sturz, eher mit dem Gesicht abwenden. Das damit verbundene „zurückhaltende“ Verhalten seitens der Lehrkräfte wird den Kindern zu Beginn erklärt. Kurze Pausen von Kindergruppen erfolgen nach eigenem Zeitplan. Dies gewährleistet, dass sich während der Pause nur eine Gruppe im Pausen-Areal aufhält und die Abstandsregeln eingehalten werden können. Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasenschutzes gilt für Gäste im Skischulbüro, für Gäste und Lehrkräfte in den Aufstiegsanlagen, im Liftbereich beim Anstehen und in den Liftanlagen. Zusätzlich muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden, sobald der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann (Sonderregelung bei Kindern unter 6 Jahren). Alle Gäste und Skilehrer haben die Hygiene- und Schutzmaßnahmen der Bergbahnen Oberjoch zu beachten.

 

 

 

  1. Regeln zur Durchführung von Schneesportkursen

Das Übungsgelände bietet ausreichend Platz, dass alle Gruppen sich mit ihren Lehrkräften unter Beachtung der geltenden Abstandsregeln treffen können (bei Kindern machen wir gewisse Ausnahmen). Die Begrüßung erfolgt ohne das übliche Händeschütteln, also kontaktlos. Die Verantwortlichen und die Lehrkräfte kontrollieren die Einhaltung von Regeln und sollen Gäste und andere Schneesportler im Falle der Missachtung zur Einhaltung der Regeln auffordern. Gäste, die sich den Anweisungen der Lehrkräfte bzw. der Verantwortlichen widersetzen, werden von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen.

 

  1. Regeln für die Gäste

Wir informieren die Gäste über die Maßnahmen zu deren eigenen Schutz, sowie über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beim Kursangebot. Das verpflichtende Tragen eines Mund- Nasenschutzes gilt für Gäste im Skischulbüro, in den Aufstiegsanlagen, im Liftbereich beim Anstehen und in den Liftanlagen. Zusätzlich muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden, sobald der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann (Sonderregelung bei Kindern unter 6 Jahren). Jeder Gast muss seinen aktuellen Gesundheitszustand überprüfen. Covid-19 Infizierte oder Menschen mit Covid-19 auftretenden Symptomen können nicht am Kurs teilnehmen. Gäste, die aus den sog. „Risikogebieten“ (gemäß aktueller Liste des RKI) anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung einen negativen SARS-CoV-2- Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen. Wir bitten die Gäste auf die Teilnahme an Aprés-Ski- Veranstaltungen zu verzichten.

 

  1. Regeln für die Lehrkräfte

Wir informieren unsere Lehrkräfte und Mitarbeiter über die Maßnahmen zu deren eigenen Schutz, sowie über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beim Kursangebot. Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasenschutzes gilt für Lehrkräfte im Skischulbüro, in den Aufstiegsanlagen, im Liftbereich beim Anstehen und in den Liftanlagen. Zusätzlich muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden, sobald der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Teambesprechungen mit unseren Lehrkräften vor Kursbeginn werden ausschließlich im Freien unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln durchgeführt. Jede Lehrkraft muss ihren aktuellen Gesundheitszustand überprüfen. Mit Covid-19 infizierte Lehrkräfte oder Lehrkräfte, bei denen die bekannten Covid-19- Symptome auftreten, können den Kurs nicht übernehmen. Lehrkräfte, die aus den sog. „Risikogebieten“ (gemäß aktueller Liste des RKI) anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und einen Kurs übernehmen möchten, müssen als Voraussetzung einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen. Wir fordern unsere Lehrkräfte eindringlich dazu auf, auf die Teilnahme an Aprés-Ski-Veranstaltungen zu verzichten.

 

  1. Weitere Regeln im Bereich Indoor der Skischule Harz / Pläschke

Die organisatorischen Abläufe im Skischulbüro im Zusammenhang mit der Betreuung von Gästen haben wir an die räumlichen Gegebenheiten angepasst. Dies gilt für die max. Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Büro unserer Skischule aufhalten dürfen, für die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, für Hinweistafeln/Wegemarkierungen/Absperrungen und für Informationen zum Ablauf der persönlichen Kursanmeldung. Die Räumlichkeiten und alle benutzen Materialien und Geräten werden regelmäßig gereinigt. Wir achten besonders auf ein regelmäßiges Lüften. In unserem Büro wird eine Plexiglasscheibe an der Kasse/Annahme zwischen Gästen und Mitarbeitern installiert. Für Gäste gilt das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasenschutzes im Skischulbüro. Unsere Mitarbeiter befinden sich hinter einer (Plexi-)Glasscheibe oder tragen einen Mund- Nasenschutz.

 

  1. Haftungssituation / Absicherung

Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an die in Zeiten der Covid-19-Pandemie geltenden Teilnahmevoraussetzungen und Durchführungsbestimmungen anpasst. Es geht dabei um die Rechte und Pflichten der Gäste genauso wie um die Rechte und Pflichten der Schneesportschule.

 

St.Andreasberg, den 7.12.2020